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Flugplätze

Start- und Landebahn eines kleinen Flugplatzes

Flugplätze

 

In Deutschland herrscht Flugplatzzwang. Das heißt, grundsätzlich dürfen Luftfahrzeuge nur auf genehmigten Flugplätzen starten und landen.

Es gibt im Freistaat Thüringen folgende Arten von Flugplätzen:

  • Verkehrsflughäfen (Flughafen Erfurt-Weimar)
  • Verkehrslandeplätze und (Hubschrauber-)Sonderlandeplätze
  • Segelfluggelände

Für den Flughafen Erfurt-Weimar sowie die Verkehrslandeplätze ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) als obere Luftfahrtbehörde die zuständige Planfeststellungsbehörde, wobei diese Aufgabe im Haus vom Referat Planfeststellungsverfahren wahrgenommen wird. Dieses Referat ist darüber hinaus auch zuständig für die Erteilung von Genehmigungen und Zustimmungen zur Errichtung von Luftfahrthindernissen und Baumaßnahmen innerhalb und außerhalb von Bauschutzbereichen der Thüringer Flugplätze.

Darüber hinaus ist das TLVwA die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für alle Flugplätze im Freistaat Thüringen, wobei diese Aufgaben im Haus vom Referat Straßen- und Luftverkehr wahrgenommen werden. Es führt die luftrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) zur Anlage und zum Betrieb der Flugplätze durch, prüft und genehmigt die Benutzungs- und Entgeltordnungen der Flugplätze und hat die Aufsicht über die Einhaltung der erteilten Genehmigungen und Auflagen.
 

    

Kontakt

Ansprechpartner

Marco Meisegeier
Telefon: 0361 57332 1301
Fax: 0361 57332 1462
luftverkehr@tlvwa.thueringen.de

 

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