Wichtige Hinweise
AGATHE "Älter werden in der Gemeinschaft - Thüringer Initiative gegen Einsamkeit
Aufruf zur Einreichung von Konzepten für die Durchführung des Programmes AGATHE
Im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens (KAV) sollen Landkreise bzw. kreisfreie Städte ermittelt werden (in der Folge „Neuprojekte“), die das Programm AGATHE gemäß Ziffer 2.1 der „Richtlinie AGATHE“ in frei gewählten Sozialräumen neu implementieren. Aktuell setzen 14 Gebietskörperschaften das Programm um: Landkreis Altenburger Land, Stadt Erfurt, Landkreis Gotha, Ilm-Kreis, Stadt Jena, Kyffhäuserkreis, Landkreis Nordhausen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Stadt Gera, Landkreis Sömmerda, Landkreis Sonneberg und der Unstrut-Hainich-Kreis. Das KAV wird auf der Basis der „Richtlinie AGATHE“ (Fördergegenstand 2.1) und des beigefügten Programmleitfadens durchgeführt. Aus der Einreichung eines Durchführungskonzeptes entsteht kein Anspruch auf eine Förderung. Die mögliche Anzahl der geförderten Projekte ergibt sich aus dem Beschluss des Thüringer Landtages zum Landeshaushalt 2026/2027 und die für die Umsetzung des Programms zugewiesenen Haushaltsmittel.
Personalentwicklung: Weiterbildungsberatung macht den Unterschied
Sicher haben Sie als Unternehmens- oder Personalleitung in der Vergangenheit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rente, in Elternzeit und aus anderen Gründen dauerhaft oder übergangsweise verbschiedet. Trotz langfristiger Personalplanung können personelle Lücken entstehen. Die Suche nach Mitarbeiter*innen, die rasch in das neue Aufgabengebiet einsteigen können, ist ein echte Herausforderung. Doch warum immer nur außerhalb des Betriebes nach neuem Personal suchen? Häufig lohnt sich ein Blick ins eigene Unternehmen und die Belegschaft, um eine personelle Nachfolge absichern zu können.
Hier kommt die Weiterbildungsagentur Thüringen (WBA) mit ihren Dienstleistungen für Arbeitgeber*innen ins Spiel. Die WBA bietet Firmen in der Region seit ca. drei Jahren eine umfassende Beratung zu den Themen Qualifizierungsberatung, Beschäftigtenqualifizierung und Fördermöglichkeiten an. Das Besondere daran ist, es werden nicht nur die Förderleistungen der Agentur für Arbeit erläutert, sondern auch die des Landes Thüringen. Gemeinsam wählen Sie mit den Beraterinnen und Beratern die beste Lösung für Ihre individuelle Personalsituation aus.
Die Vorteile, eine*n Beschäftigte*n aus dem Unternehmen zu qualifizieren, liegen auf der Hand. Es ist eine wesentlich kürzere Einarbeitung in die grundsätzlichen Firmenabläufe erforderlich, die Unternehmensbindung ist bereits gestärkt und der/die Betreffende fühlt sich wertgeschätzt. Durch den Erwerb einer Teilqualifizierung oder eines Berufsabschlusses kann man sich zudem finanziell verbessern. Als Unternehmer*in wiederum sparen Sie Zeit bei der aufwendigen Suche nach neuem Personal und können eine*n Mitarbeitende*n entwickeln, den/die Sie bereits als gute Arbeitskraft schätzen gelernt haben. Ein klassischer Gewinn für beide Seiten.
Wie das funktioniert? Vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin mit der Weiterbildungsagentur Thüringen und gehen Sie die folgenden Schritte in einer gemeinsamen Beratung:
- Analyse Ihrer Betriebssituation, Ihrer individuellen Kompetenzen, Vorstellungen und Voraussetzungen in individuellen Beratungsgesprächen
- Festlegung der Ziele wie Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterentwicklung
- strategische Planung der passenden Qualifizierung, Transparenz zu Bildungsangeboten
- Beratung zu Fördermöglichkeiten, -umfang
- Unterstützung bei der Antragstellung von Förderungen und Abrechnung
- auf Wunsch weitere Betreuung auch während und nach der Qualifizierung
Der Zeitpunkt dafür ist immer richtig. Nutzen Sie gerne die „Sommerpause“, um wichtige Fragen rund um das Thema Personalentwicklung mit Unterstützung der Weiterbildungsagentur Thüringen zu klären.
www.weiterbildungsagentur-thueringen.de

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