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Soziale Sicherung

Symbolbild Sparschwein

Soziale Sicherung

 

Die Aufgaben des Referats umfassen Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende.

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    • Fachaufsicht über die Leistungsgewährung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz durch die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie beim Studentenwerk Thüringen
    • Bearbeitung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
    • Weiterverfolgung von Unterhaltsansprüchen, deren Übergang auf den Freistaat Thüringen durch die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bewirkt wurde

      

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    • Gewährung von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – umgangssprachlich Aufstiegs-BAföG, bis 01.08.2016: Meister-BAföG)

     

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    • Rechtsaufsicht über die Leistungsgewährung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch die zugelassenen Träger (Landkreise Eichsfeld, Greiz und Schmalkalden-Meiningen sowie Stadt Jena)
    • Rechtsaufsicht über die den kommunalen Trägern (alle weiteren Landkreise und kreisfreien Städte) obliegenden Leistungsgewährungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (für Unterkunft und Heizung, Erstausstattungen sowie Bildung und Teilhabe)
    • Auszahlung des Bundesanteiles an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe an die Landkreise und kreisfreien Städte

       

   

   

Kontakt

 
Bei Fragen erreichen Sie uns unter folgender Nummer: 0361 57 333 2000

Die Bearbeitungszeit für vollständige Anträge beträgt aktuell 3 Monate.

Nach Eingang des Antrages wird dieser registriert und eine Eingangsbestätigung mit Angabe der Fördernummer per Post versendet. Aufgrund des derzeitig noch hohen Antragsaufkommens kann die Versendung der Eingangsbestätigung 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass für nachgereichte Unterlagen keine weiteren Eingangsbestätigungen versandt werden.

Die Auszahlung kann aus technischen Gründen nur einmal monatlich vorgenommen werden.



Für allgemeine Fragen zum Verfahren können Sie sich montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr an die Infohotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wenden: 0800 622 36 34.
 

          

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