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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Gesundheitsfach- und Sozialberufen – Berufserlaubnisse

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Gesundheitsfach- und Sozialberufen – Berufserlaubnisse

 
Wer in Deutschland einen reglementierten Gesundheits- oder Sozialberuf ausüben möchte, braucht dafür eine gültige Berufserlaubnis. Sofern Sie beabsichtigen, eine Tätigkeit in Thüringen aufzunehmen, beantragen Sie die Berufserlaubnis bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Die Anerkennung kann konkret für folgende Berufe im TLVwA beantragt werden.

Gesundheitsfachberufe:

  • Altenpfleger
  • Anästhesie- und Operationstechnische Assistenten
  • Diätassistenten
  • Ergotherapeuten
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Physiotherapeuten
  • Hebammen
  • Masseure und medizinische Bademeister
  • Medizinische Technologen für Radiologie, Laboratoriumsanalytik und Funktionsdiagnostik
  • Pflegefachkräfte
  • Pflegehelfer in Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Logopäden
  • Orthoptiker
  • Podologen
  • Notfallsanitäter

Sozialberufe:

  • Heilerziehungspfleger
  • Sozialassistenten
  • Heilpädagogen
  • Erzieher
  • Familienpfleger
  • Studiengang Soziale Arbeit
  • Studiengang Kindheitspädagogik
  • Studiengang Heilpädagogik

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erfolgt regelmäßig dann, wenn der im Ausland erworbene Berufsabschluss mit dem inländischen Ausbildungsstand gleichwertig ist.
Sollte die Gleichwertigkeit nicht gegeben sein, können Antragsteller die Gleichwertigkeit über einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen. Dieser Nachweis wird  über Anpassungsmaßnahmen (Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung) erbracht. Weiteres regelt das TLVwA nach Prüfung der Gleichwertigkeit in einem Feststellungsbescheid.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zum Antrag, nötigen Sprachkenntnissen, Verfahrensabläufen und Übersetzungen einzureichender Dokumente.
  

Dokumente zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Durch die Neubestimmungen des Pflegeberufegesetzes mit Wirksamkeit zum 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 12.Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359), wurde eine Änderung des Anerkennungsverfahrens der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen notwendig. 

   

  

Kontakt

Hausadresse

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Referatsleiter

André Stalph

Service Center

Telefon: 0361 57333 2000
ServiceCenterAGr4@tlvwa.thueringen.de
 

Kontakt bei Fragen zu ausländischen Berufsabschlüssen in Gesundheitsfach- und Sozialberufen

approbation.erlaubnis@tlvwa.thueringen.de
 

Besuche sind nur nach Terminvergabe per E-Mail möglich. Zum vereinbarten Termin melden Sie sich bitte am Eingang des Hauses I an.
  

          

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