Gemäß § 15 Abs. 1 ThürJAPO haben Jurastudenten während der vorlesungsfreien Zeit des Studiums, jedoch nicht vor Beendigung der Vorlesungszeit des dritten Studienhalbjahres, u. a. ein mindestens dreiwöchiges Verwaltungspraktikum zu absolvieren. Das Praktikum kann als Gruppenpraktikum oder als Einzelpraktikum durchgeführt werden.
Dreiwöchige Gruppenpraktika werden regelmäßig beim Thüringer Landesverwaltungsamt und den Verwaltungsgerichten Weimar und Gera eingerichtet. Voraussetzung für die Durchführung eines Gruppenpraktikums ist die Anmeldung von mindestens zehn Personen und die Teilnahme von mindestens sieben Personen.
Die Anmeldung erfolgt beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referendargeschäftsstelle - unter Verwendung des Formulars „Anmeldung zur Teilnahme am Verwaltungsgruppenpraktikum“, das auf der Homepage des Justizprüfungsamtes zu finden ist. Die genauen Termine der aktuellen Gruppenpraktika sind bei der Referendargeschäftsstelle in Erfahrung zu bringen und werden auf der Homepage des Justizprüfungsamtes sowie an der FSU Jena bekannt gegeben.
Das Verwaltungspraktikum kann auch als Einzelpraktikum bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie sonstigen staatlichen und kommunalen Verwaltungsbehörden absolviert werden. Die Anmeldung erfolgt hier direkt bei der Praktikumsstelle. Wenn der Studierende das Wahlpraktikum ebenfalls in einer Verwaltungsbehörde absolvieren möchte, ist die Anmeldung dafür direkt an die gewünschte Behörde zu richten. Weitere Informationen zum Verwaltungspraktikum erteilt die Referendargeschäftsstelle.