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Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten

Symbolbild beratung

Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten


Das Referat 511 "Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten" ist im Rahmen der Fachaufsicht über die Thüringer Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig.

Darüber hinaus nimmt es im Bereich des Leistungsrechts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Fachaufsicht über die Leistungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wahr und ist für die Kostenerstattung an die im übertragenen Wirkungskreis tätigen Behörden verantwortlich.

Als Koordinierungsstelle Landesbezahlkarte kümmert sich das Referat 511 um alle damit im Zusammenhang stehenden Belange.

Weitere Bausteine bilden die Aufsicht im Rahmen der kommunalen Anschlussunterbringung und der Vollzug der Projektförderrichtlinie Integration.

Gesetze, Verordnungen und rechtliche Bestimmungen

 
Eine Zusammenfassung wichtiger internationaler und europäischer Regelungen sowie nationaler Gesetze, Verordnungen und rechtlicher Bestimmungen sind auf der Internetseite der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge abrufbar.

Projektförderrichtlinie Integration

Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Was wird gefördert?

Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Migrationsbiografie am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, deren Zweck nicht vorrangig auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist.

Zuwendungsempfänger können beispielsweise eingetragene Vereine, VerbändeKirchen, migrantische Organisationen, Kommunen und kommunale Weiterbildungseinrichtungen sein sowie Institutionen, die in der Arbeit mit Menschen mit Migrationsbiografie tätig sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Förderung der Maßnahme muss bis zum 30. September des Vorjahres, spätestens jedoch 6 Wochen vor Projektbeginn, per E-Mail beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 511, beantragt werden.

E-Mail: integrationsfoerderung@tlvwa.thueringen.de

Antragsunterlagen

Alle Antragsunterlagen nach der Projektförderrichtlinie Integration finden Sie hier.

 

Kontakt

Referatsleiterin

Frau Groß

R511Posteingang@tlvwa.thueringen.de

Service Center

Telefon: 0361 57332 1000
 

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