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Luftfahrthindernisse und Windkraftanlagen

Symbolbild Windräder

Luftfahrthindernisse und Windkraftanlagen


Zuständig für alle Angelegenheiten in den Bereichen Luftfahrthindernisse und Windkraftanlagen, insbesondere für

  • Erteilung von Genehmigungen und Zustimmungen zu Luftfahrthindernissen und Baumaßnahmen innerhalb und außerhalb von Bauschutzbereichen der Thüringer Flugplätze
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in Baugenehmigungsverfahren, bei der Bauleitplanung und in Raumordnungsverfahren
  • Zuarbeit bei der Ausweisung von Vorzugsgebieten für Windkraftanlagen

ist im Thüringer Landesverwaltungsamt das Referat Planfeststellungsverfahren.

Das Referat Straßen- und Luftverkehr (Sachgebiet Luftverkehr) unterstützt diese Verfahren durch die einzelfallbezogenen flugbetrieblichen Sicherheitsbeurteilungen.


Formulare
 

   

Kontakt

Ansprechpartner

N. N.
Telefon: 0361 57332 1477
Fax: 0361 57332 1476
luftfahrthindernisse@tlvwa.thueringen.de​​​​​​​

 

    

    
Die Karte der Landeplätze mit Bauschutzbereichen kann hier eingesehen werden.
   

         

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