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Luftfahrthindernisse und Windkraftanlagen
Zuständig für alle Angelegenheiten in den Bereichen Luftfahrthindernisse und Windkraftanlagen, insbesondere für
- Erteilung von Genehmigungen und Zustimmungen zu Luftfahrthindernissen und Baumaßnahmen innerhalb und außerhalb von Bauschutzbereichen der Thüringer Flugplätze
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in Baugenehmigungsverfahren, bei der Bauleitplanung und in Raumordnungsverfahren
- Zuarbeit bei der Ausweisung von Vorzugsgebieten für Windkraftanlagen
ist im Thüringer Landesverwaltungsamt das Referat Planfeststellungsverfahren.
Das Referat Straßen- und Luftverkehr (Sachgebiet Luftverkehr) unterstützt diese Verfahren durch die einzelfallbezogenen flugbetrieblichen Sicherheitsbeurteilungen.
Formulare
Kontakt
Ansprechpartner
N. N.
Telefon: 0361 57332 1477
Fax: 0361 57332 1476
luftfahrthindernisse@tlvwa.thueringen.de
Die Karte der Landeplätze mit Bauschutzbereichen kann hier eingesehen werden.
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