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Schaffung betrieblicher Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
Fördervoraussetzungen/Antragstellung
1.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen auf Antrag erhalten, wenn
- deren Betriebssitz oder Dienststelle und der Ausbildungsplatz im Sinne des § 156 Abs. 1 SGB IX in Thüringen liegt sowie
- der schwerbehinderte Mensch über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder weitere Berufsausbildungen behinderungsbedingt oder wirtschaftlich bedingt erforderlich sind und
- der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz in Thüringen hat.
2.
Förderleistungen nach diesem Programm für betriebliche Ausbildungsplätze können in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gewährt werden.
3.
Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2025 begonnen werden.
4.
Der Antrag kann beim Inklusionsamt bis spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.
Ausbildungsprämie
1.
Für jeden betrieblichen Ausbildungsplatz wird, wenn dieser mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird, eine Prämie in Höhe von 20.000 € wie folgt gewährt:
- 3.000 € nach Ablauf der Probezeit,
- 3.000 € nach Abschluss des 1. Ausbildungsjahres,
- 2.000 € nach Abschluss des 2. Ausbildungsjahres,
- 2.000 € nach Abschluss der Ausbildung,
- 10.000 € bei Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit.
2.
Für jeden betrieblichen Ausbildungsplatz, der mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird, der Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) oder im Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX) einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen hat, wird eine Prämie in Höhe von 24.000 € wie folgt gewährt:
- 5.000 € nach Ablauf der Probezeit,
- 4.000 € nach Abschluss des 1. Ausbildungsjahres,
- 3.000 € nach Abschluss des 2. Ausbildungsjahres,
- 2.000 € nach Abschluss der Ausbildung,
- 10.000 € bei Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit.
FAQ
Themenfeld „Ausbildungsplatz mit einer schwerbehinderten Person“
Hinweis: Bei den Antworten handelt es sich um Hinweise und nicht um Rechtsauskünfte.
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