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Apostille, Legalisation

Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland (Apostille/Legalisation)

  

 

Häufig müssen deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, beglaubigt werden. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist. Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch Legalisation oder Apostille.

Notwendigkeit einer Apostille oder Legalisation

Behörden im Ausland, denen z.B. eine deutsche Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt wird, können oft nicht beurteilen, ob dieses Dokument echt ist und von der zuständigen deutschen Behörde ausgestellt wurde. Urkunden werden daher häufig nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit und ihr Beweiswert zuvor in einem besonderen Verfahren beglaubigt wurden. Abhängig von den internationalen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Staat erfolgt die Beglaubigung durch Apostille oder Legalisation. 

Zuständigkeit und Verfahren

Im Thüringer Landesverwaltungsamt können Sie Urkunden der Thüringer Verwaltungsbehörden, zum Beispiel Personenstandsurkunden, durch eine Apostille beglaubigen oder für eine Legalisation vor- beglaubigen lassen. Personenstandsurkunden sollten zum Zeitpunkt ihrer Beglaubigung nicht älter als sechs Monate sein. Schul- und Hochschulzeugnisse müssen vor der Beglaubigung durch das Landes- verwaltungsamt von der Schule bzw. dem Rechtsamt der Fachhochschule oder der Universität vorbeglaubigt sein.

Hinweis: Urkunden der Justizbehörden, Notare und Dolmetscher können ausschließlich von den Thüringer Landgerichten für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden.
 

Zur Beglaubigung Ihrer Urkunde wenden Sie sich bitte auf dem Postweg an das:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr
Apostille / Legalisation
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Bitte geben Sie dabei eine Rücksendeadresse, das Verwendungsland und ggf. eine Telefonnummer oder Email-Adresse für Rückfragen an. Gern können Sie dafür dieses Formular nutzen.

Die Bearbeitungszeit beträgt im Normalfall etwa drei bis vier Wochen. Bitte sehen Sie für diesen Zeitraum von Sachstandsanfragen ab.

Die Rücksendung Ihrer Dokumente erfolgt mit der Post. Über die Gebühren (22,00 € je Dokument zzgl. Auslagen für den Versand) erhalten Sie mit dem gleichen Schreiben eine Rechnung, die Sie überweisen müssen.

Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache zur Beglaubigung von Urkunden ist nur mit einer Terminvereinbarung und nur in dringenden und begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. der unmittelbar bevorstehenden Überführung Verstorbener in das Ausland, möglich. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Sie Ihre Urkunden im Landesverwaltungsamt abgeben; die Urkunden werden dann in die Bearbeitung nach dem Eingangsdatum eingereiht.

  

Kontakt

Ansprechpartnerin

Anke Fischer-Geist
Telefon: 0361 57332 1542
Fax: 0361 57332 1346
anke.fischer-geist@tlvwa.thueringen.de

Vertreter

Maik Buhlau
Telefon: 0361 57332 1180
Fax: 0361 57332 1346
maik.buhlau@tlvwa.thueringen.de
 

      

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