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Prüfungswesen
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist als obere Luftfahrtbehörde des Freistaats Thüringen für die Abnahme der theoretischen Prüfungen gemäß Teil-FCL und Teil-ARA der VO (EU) 1178/ 2011 verantwortlich. Die Prüfungen der theoretischen Kenntnisse bei Ersterteilung und Erweiterung einer Lizenz finden i. d. R. an jedem ersten Mittwoch des Monats in den Räumlichkeiten des Thüringer Landesverwaltungsamt statt. Die genauen Prüfungstermine sind auf dieser Internetseite veröffentlich.
Die Regelungen zum Anmelde- und Prüfungsverfahren können Sie der auf dieser Interseite bereitgestellten "Prüfungsordnung zur Durchführung Theoretischer Luftfahrerprüfungen beim Thüringer Landesverwaltungsamt", welche Ihnen auch von Ihrer Flugschule zur Verfügung gestellt wird, entnehmen.
Die Prüfer für die Abnahme der praktischen Prüfungen zur Ersterteilung einer Lizenz werden auf Antrag vom Thüringer Landesverwaltungsamt zugeteilt und beauftragt. Eine Aufstellung der hierzu ermächtigten Prüfer können Sie der auf dieser Seite bereitgestellten „Übersicht Flugprüfer im Freistaat Thüringen“ entnehmen. Die stehen auch für die von den Luftfahrern selbst zu initiierenden Befähigungsüberprüfungen zur Verfügung. Eine Auflistung aller anerkannten Prüfer finden Sie auf den Seiten des Luftfahrtbundesamtes.
Eine Übersicht der vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Fliegerärzte im Freistaat Thüringen können Sie ebenfalls den Seiten des Luftfahrtbundesamtes entnehmen.
Die Abnahme der Theorieprüfung und die Zuteilung eines Prüfers für die praktische Prüfung sind ausschließlich unter Verwendung der dafür vorgesehenen, auf dieser Internetsite bereitgestellten Formulare postalisch bei
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Straßen- und Luftverkehr - Luftverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
oder per E-Mail an luftverkehr@tlvwa.thueringen.de
zu beantragen.
Kontakt
Ansprechpartnerin
Mandy Frei
Telefon: 0361 57332 1474
Fax: 0361 57332 1462
luftverkehr@tlvwa.thueringen.de
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