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Allgemeine Informationen
Ansprechpartner
Örtliche Zuständigkeiten, Anschriften und Sprechzeiten
Die örtliche Zuständigkeit des Inklusionsamtes richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes:
| Örtliche Zuständigkeit | Postanschrift | Sprechzeiten |
Inklusionsamt Suhl |
| Karl-Liebknecht-Str. 4 | Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Außerhalb der angegebenen Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung. |
Inklusionsamt Weimar |
| Karl-Liebknecht-Str. 4 | Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Außerhalb der angegebenen Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung. |
Inklusionsamt Gera |
| Karl-Liebknecht-Str. 4 | Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Außerhalb der angegebenen Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung |
Rechtsgrundlagen, Finanzvolumen und ergänzende Bestimmungen
1.
Die Leistungen nach diesem Sonderprogramm werden auf der Grundlage des § 185 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 SGB IX in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Nummer 4 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) gewährt.
2.
Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe als Zuschuss gewährt.
3.
Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro für die Leistungen nach diesem Sonderprogramm zur Verfügung.
4.
Die Prämien des Programms ergänzen, ersetzen aber nicht das der Teilhabe dienende Instrumentarium anderer Leistungsträger.
5.
Auf die Förderleistungen nach diesem Programm besteht kein Rechtsanspruch.
6.
Während der Laufzeit kann das Programm auf Grund von sich ändernden gesetzlichen Bedingungen oder auf Grund von veränderten Arbeitsmarktbedingungen angepasst werden. Anpassungen sind ebenfalls möglich, wenn es zur Optimierung des Programms sinnvoll oder notwendig erscheint.
Laufzeit
Das Programm tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2025 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Die Laufzeit des Programms kann sowohl verlängert, als auch bei guter Annahme des Programms zusätzlich finanziell aufgestockt werden.
FAQ
Themenfeld „Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten Person“ allgemein
Hinweis: Bei den Antworten handelt es sich um Hinweise und nicht um Rechtsauskünfte.
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