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Staatsangehörigkeitsrecht
Das Referat Hoheitsangelegenheiten und Gefahrenabwehr im Thüringer Landesverwaltungsamt führt die Fachaufsicht über die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte und entscheidet zudem über Ermessenseinbürgerungen.
Für Fragen zur Fachaufsicht stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gern zur Verfügung.
Wenn Sie in Thüringen leben und sich für eine Einbürgerung interessieren, wenden Sie sich bitte immer zunächst an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Dort werden Sie zu den Möglichkeiten einer Einbürgerung beraten. Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen dabei auch die Unterlagen für eine Ermessenseinbürgerung entgegen und leiten Sie an das Landesverwaltungsamt weiter.
Weitere Informationen zur Einbürgerung und der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde finden Sie hier:
Kontakt
Ansprechpartnerinnen
Katja Niemann
Telefon: 0361 57332 1541
Fax: 0361 57332 1346
katja.niemann@tlvwa.thueringen.de
Marie-Sophie Heise
Telefon: 0361 57332 1566
Fax: 0361 57332 1346
marie-sophie.heise@tlvwa.thueringen.de
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