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Pflege von Kriegsgräberanlagen
Das Landesverwaltungsamt zahlte 2023 den Thüringer Kommunen und konfessionellen Trägern von Begräbnisstätten sowie der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald und Mittelbau-Dora ca. 700.000 Euro für die Pflege und Sanierung von Kriegsgräberanlagen. Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen des bundesdeutschen „Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ - kurz Gräbergesetz. Gemäß der Genfer Konvention 1929/49 haben alle Kriegstoten aller Nationen das Recht, dauerhaft in Frieden zu ruhen.
Thüringenweit gibt es ca. 600 Kriegsgräberanlagen. Zwei Drittel der insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel werden für laufende Pflegemaßnahmen ausgezahlt. Dazu zählen landschaftsgärtnerische Aktivitäten, wie Rasenmähen oder aktuell im Herbst die Laubbeseitigung auf Wegen und Grabflächen. Ebenso müssen die Grabzeichen verkehrssicher und die Grabzeicheninschriften lesbar sein. Ein Drittel der Bundesmittel fließt in umfangreichere Sanierungsmaßnahmen auf Antrag der Träger.
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