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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in akademischen Heilberufen - Approbationen / Berufserlaubnisse
Approbationen und Berufserlaubnisse (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen)
Wer in Deutschland einen reglementierten akademischen Gesundheitsberuf als
- Ärztin oder Arzt,
- Zahnärztin oder Zahnarzt,
- Apothekerin oder Apotheker,
- Psychotherapeutin oder -therapeut
ausüben möchte, braucht dafür eine gültige Approbation (Zulassung) oder befristete Berufserlaubnis. Sofern Sie beabsichtigten, eine Tätigkeit in Thüringen aufzunehmen, beantragen Sie die Approbation und/oder die Berufserlaubnis bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Eine gleichzeitige Beantragung ist möglich, um infolge längerer Bearbeitungszeiten bei den Approbationsverfahren beruflich tätig werden zu können.
Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu Antrag, nötigen Sprachkenntnissen, Verfahrensabläufen, Übersetzungen einzureichender Dokumente oder Beratungsstellen.
Kontakt
Hausadresse
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Referatsleiter
André Stalph
Service Center
Telefon: 0361 57333 2000
ServiceCenterAGr4@tlvwa.thueringen.de
Kontakt bei Fragen zu ausländischen Studienabschlüssen
approbation.erlaubnis@tlvwa.thueringen.de
Besuche sind nur nach Terminvergabe per E-Mail möglich. Zum vereinbarten Termin melden Sie sich bitte am Eingang des Hauses I an.
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