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Förderung einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss bis zur vollen Höhe der Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung (ReZA) durch eine betriebliche Ausbilderin oder einen betrieblichen Ausbilder, maximal jedoch 9.000 €. Der Antrag kann beim Inklusionsamt bis spätestens 6 Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Ausbildungsnachweises, der Rechnung und des Zahlungsnachweises.
FAQ
Themenfeld „Ausbilder-Zusatzqualifikation“
Hinweis: Bei den Antworten handelt es sich um Hinweise und nicht um Rechtsauskünfte.
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