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Ausbilder Zusatzqualifikation ReZA

Frau am Bildschirm

Förderung einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation

 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss bis zur vollen Höhe der Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung (ReZA) durch eine betriebliche Ausbilderin oder einen betrieblichen Ausbilder, maximal jedoch 9.000 €. Der Antrag kann beim Inklusionsamt bis spätestens 6 Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Ausbildungsnachweises, der Rechnung und des Zahlungsnachweises.
 

FAQ

Themenfeld „Ausbilder-Zusatzqualifikation“

Hinweis: Bei den Antworten handelt es sich um Hinweise und nicht um Rechtsauskünfte.

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    Die Ausbildung kann von allen Anbietern durchgeführt werden, die ReZa/ReZA (beide Abkürzungen sind gebräuchlich) anbieten. Hierzu gehören auch Online-Kurse, wenn diese anerkannt sind (Zertifizierung) und ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

     

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    • Die Formulare, die wir vollständig ausgefüllt zur Bearbeitung benötigen, finden Sie direkt zugeordnet zu den jeweiligen „Paketen“ hier auf dieser Sonderprogramm-Website.
    • Anmeldenachweis zu einem dieser Kurse
    • Arbeitsvertrag des Ausbilders (als Beschäftigungsnachweis)

     

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    Nein, es sind keine Kostenvoranschläge notwendig.

      

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    Gemäß dem Sonderprogramm ist dies keine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der entsprechenden Prämie. Wir würden uns natürlich freuen, wenn eine Person, die der Zielgruppe dieses Programms angehört, eine solch spezifische Ausbildung durchläuft und die Ausbildung mit eigenen Erfahrungen bereichert.

     

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    Wir erwarten, dass der Arbeitgeber zunächst in Vorleistung geht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt anhand der Teilnahmebescheinigung, der Rechnung und der Zahlungsnachweise Es werden bis zu einer maximalen Höhe von 9.000,00 EUR nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.

     

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