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Rehabilitation
Die Aufgaben des Referates Rehabilitation bestehen in der Umsetzung der Regelungen des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) – Soziale Entschädigung. Das SGB XIV löst das bisherige Soziale Entschädigungsrecht (BVG; OEG; IfSG usw.) ab. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
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