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Sinnesbehindertengeld

Symbolbild Auge

Sinnesbehindertengeld

 

Nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) erhalten Menschen mit Sinnesbehinderungen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben, zum Ausgleich von durch diese Sinnesbehinderungen bedingten Mehraufwendungen Sinnesbehindertengeld ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Sinnesbehindert im Sinne dieses Gesetzes sind blinde, gehörlose und taubblinde Menschen. Sinnesbehindertengeld erhalten ebenso Menschen mit Sinnesbehinderungen in stationären Einrichtungen, wenn sie zur Zeit der Aufnahme in die Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hatten und am Ort der Einrichtung keinen Anspruch auf Sinnesbehindertengeld nach den dortigen landesrechtlichen Vorschriften haben.

Aufgaben des Referates:

  • Fachaufsicht über die für die Durchführung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte
  • Umsetzung von Gesetzesnovellierungen, Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Erlassen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMSGAF)
  • Bearbeitung von Widerspruchsverfahren

  

Kontakt

Referatsleiterin

Sybille Allzeit
Telefon: 0361 57331 5271
Fax: 0361 57331 5227
sinnesbehindertengeld@tlvwa.thueringen.de

 

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