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Projektförderung für Inklusionsbetriebe
1.
Inklusionsbetriebe können eine Förderung bis zur vollen Höhe, maximal jedoch 200.000 €, für innovative Projekte, zur
- energetischen Sanierung im Sinne des EEG in der Fassung von 2023 und GEG in der Fassung von 2020 oder
- Modernisierung der IT-Struktur
beantragen.
2.
Antragsteller und Projektstandort müssen sich in Thüringen befinden.
3.
Weitere Voraussetzung zum Erhalt dieser Förderung ist die gleichzeitige Einstellung eines schwerbehinderten Menschen oder der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem schwerbehinderten Menschen.
4.
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim Inklusionsamt unter schriftlicher Darstellung des beabsichtigten Projekts, Vorlage eines Kostenvoranschlages sowie des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages mit dem schwerbehinderten Menschen zu stellen.
5.
Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel an den Inklusionsbetrieb erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und der Zahlungsnachweise.
6.
Die Förderung kann innerhalb der Laufzeit des Sonderprogramms zweimal vom jeweiligen Inklusionsbetrieb beantragt werden.
FAQ
Themenfeld „Förderung von Inklusionsbetrieben“ allgemein
Hinweis: Bei den Antworten handelt es sich um Hinweise und nicht um Rechtsauskünfte.
Themenfeld „Förderung von Inklusionsbetrieben“ - Energetische Sanierung
Hinweis: Bei den Antworten handelt es sich um Hinweise und nicht um Rechtsauskünfte.
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