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Elterngeld und Elternzeit

Symbolbild Baby

Elterngeld und Elternzeit

 

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

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    Im Rahmen des BEEG erfüllt das Referat folgende Aufgaben:

    • Fachaufsicht über die für die Ausführung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte (Elterngeldstellen)
    • Gewährleistung des Geldflusses zwischen dem Bund und den Beziehern von Elterngeld
    • Informationstransfer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) zu den Elterngeldstellen
    • Bearbeitung von Widerspruchsverfahren

         

           

Kontakt

Referatsleitung

Sven Reuß i. V.
Telefon: 0361 57 331 5147
Fax: 0361 57331 5149
elterngeld@tlvwa.thueringen.de

     

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