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Betreuungsangelegenheiten

Symbolbild Vormund

Betreuungsangelegenheiten

 

Die überörtliche Betreuungsbehörde ist zuständig für die Anerkennung, Förderung und fachlichen Beratung von Betreuungsvereinen. Sie wirkt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den Vormundschaftsgerichten darauf hin, dass im Land eine ausreichende Anzahl von Betreuern zur Verfügung steht.

Außerdem nimmt die überörtliche Betreuungsbehörde die Aufgaben der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten entsprechend § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG) vom 23. Dezember 2022 wahr.

 

Gesetzliche Grundlagen für die Anerkennung der Betreuungsvereine
Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten

    

Kontakt

Referatsleiterin

Ute Hardt
Telefon: 0361 57334 1120
Fax: 0361 57334 1200
ute.hardt@tlvwa.thueringen.de

 

          

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