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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

 

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage eines Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

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    Im Rahmen des UhVorschG erfüllt das Referat folgende Aufgaben:

    • Rechtsaufsicht über die für die Durchführung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte
    • Gewährleistung des Geldflusses zwischen Bund, Land und Kommunen (Abrechnungsstelle)
    • Informationstransfer vom BMFSFJ und dem TMSGAF zu den zuständigen Stellen
    • Bearbeitung von Widerspruchsverfahren

          

        

Kontakt

Referatsleitung

Sven Reuß i. V.
Telefon: 0361 57 331 5147
Fax: 0361 57331 5149
unterhaltsvorschuss@tlvwa.thueringen.de

     

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