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Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage eines Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Kontakt
Referatsleitung
Sven Reuß i. V.
Telefon: 0361 57 331 5147
Fax: 0361 57331 5149
unterhaltsvorschuss@tlvwa.thueringen.de
Unterhaltsvorschuss-Stellen
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