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Stabilisierung der Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen

Gespräch mit behinderter Arbeitnehmerin

Stabilisierung der Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen

  

Fördervoraussetzungen/Antragstellung


1.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen für den Erhalt von Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn der Arbeitsplatz in Thüringen liegt.

2.
Schwerbehinderte Menschen sind in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Wahrung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschäftigen.

Maßnahmen zur Stabilisierung

    

Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen:

1.
Mit einer Prämie in Höhe von 10.000 € wird die Entfristung eines Beschäftigungsverhältnisses bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Sinne des § 156 Abs. 1 SGB IX gefördert.

2.
Der Antrag kann im Inklusionsamt bis zu 6 Monate nach Abschluss des unbefristeten Vertrages gestellt werden.

Folgefinanzierung des Eingliederungszuschusses (EGZ):

1.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die für die Neueinstellung eines besonderes betroffenen schwerbehinderten Menschen einen Eingliederungszuschuss (EGZ) erhalten haben, können eine Folgefinanzierung für die Dauer von einem Jahr in Höhe des Eingliederungszuschusses beantragen, der im letzten Jahr der Leistungsgewährung gezahlt wurde.

2.
Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses ist spätestens drei Monate vor Auslaufen des Zeitraums der Gewährung des EGZ beim Inklusionsamt zu stellen.

3.
Dem Antrag ist eine Kopie des letzten Bescheides über die Gewährung des EGZ beizufügen.

4.
Zweckidentische Leistungen nach § 27 SchwbAV sind für den Zeitraum der Gewährung ausgeschlossen.
 

FAQ

Themenfeld „Entfristung“

Hinweis: Bei den Antworten handelt es sich um Hinweise und nicht um Rechtsauskünfte.

  •   

    Die Prämienzahlung soll Arbeitgeber, die sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage ihres Unternehmens noch nicht abschließend entscheiden konnten einen Zeitvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln, einen finanziellen Anreiz bieten. Die hier dargestellte Vorgehensweise würde vom Inklusionsamt als bewusst rechtsmissbräuchliches Verhalten gewertet und die Zahlung einer Prämie mithin abgelehnt. Es geht bei diesem Programm nicht um eine ökonomische Gewinnmaximierung für die Firmen.

     

Themenfeld „Folgefinanzierung des Eingliederungszuschusses (EGZ)“

Hinweis: Bei den Antworten handelt es sich um Hinweise und nicht um Rechtsauskünfte.

  •   

    Diese Prämienzahlung gilt für den Personenkreis der Menschen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung besonders betroffen sind, diese Besonderheit auch im Arbeitsleben besondere Beachtung findet und der Arbeitsplatz besonders gestaltet werden muss. Welche Personengruppen das betrifft, ist im § 155 SGB IX genauer definiert.
    Anmerkung: Hier sind nicht vorrangig die Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen gemeint. Sie können jedoch unter bestimmten Bedingungen - nach entsprechender Prüfung der Voraussetzungen - diesem Personenkreis zuzuordnen sein.

    Für diese Personengruppe setzen in ihren Bescheiden an die Arbeitgeber die Rehabilitationsträger (z.B.

    • die Agentur für Arbeit,
    • die Deutsche Unfallversicherung,
    • die Deutsche Rentenversicherung)

    keine Nachbeschäftigungspflicht fest. Eine Prämienzahlung kommt deshalb nur in Betracht, wenn keine Nachbeschäftigungspflicht im Bescheid enthalten ist. Die Prämienzahlung ist auch bei Nachbesetzung möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die Folgefinanzierung des EGZ setzt im Sinne der Zielsetzung des Sonderprogramms, eine Stabilisierung der Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen zu erreichen, die vorherige Entfristung des zuvor befristeten Arbeitsvertrages voraus. Bitte legen Sie als Nachweis den entfristeten Arbeitsvertrag vor!

    Es gilt zu beachten, dass währendeiner Prämienzahlung als EGZ-Verlängerung keine zweckidentische Leistungsgewährung aus der Begleitenden Hilfe nach § 27 SchwbAV, d.h. Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) und/oder personelle Unterstützung möglich ist.

     

     

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