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Luftverkehr

Hubschrauber fliegt im Sonnenuntergang

Luftverkehr

 

Das Referat nimmt im Sachgebiet Luftverkehr die Aufgaben der Landesluftfahrbehörde des Freistaats Thüringen gemäß den europäischen und nationalen Vorschriften wahr.

Diese Aufgaben umfassen nach § 31 Abs. 2 LuftVG im Wesentlichen:

  • verwaltungsrechtliche Genehmigung und Überwachung der Flugplätze in Thüringen
  • theoretische und praktische Prüfungen für Privatluftfahrzeugführer
  • Erteilung, Verlängerung, Erneuerung (ggf. Entzug) von Lizenzen für Privatluftfahrzeugführer
  • Genehmigung und Überwachung von zugelassenen Ausbildungsorganisationen (Flugschulen)
  • Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtunternehmen
  • Genehmigung und Überwachung von Modellfluggeländen
  • Erteilung von Außenstart- und Landeerlaubnissen sowie weiterer Erlaubnisse zur genehmigungspflichtigen Nutzung des Luftraums
  • Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen
  • Luftaufsicht an Flugplätzen in Thüringen gemäß Luftverkehrsgesetz
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Luftverkehr
  • Erteilung von Aufstiegserlaubnissen für unbemannte Fluggeräte
  • Entgegennahme von Erklärungen für spezialisierten Flugbetrieb
  • Genehmigung von spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko
  • Aufsicht über den nichtgewerblichen Flugbetrieb

Ferner werden die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach Luftsicherheitsgesetz wahrgenommen.

 

Kontakt

Sachgebietsleiter

Volker Kuhnert
Telefon: 0361 57332 1461
Fax: 0361 57332 1462
luftverkehr@tlvwa.thueringen.de
 

Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG und für Luftfahrthindernisse haben wir eigene Mailadressen:

Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfung:
zuep@tlvwa.thueringen.de

Anträge auf Zustimmung/Genehmigung von Luftfahrthindernissen:
luftfahrthindernisse@tlvwa.thueringen.de

 

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