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Luftfahrtveranstaltungen
Ohne Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Das Landesverwaltungsamt prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
- Nachweis_Selbsterklärung als Gästeflug- oder Vorführpilot für Luftfahrtveranstaltungen (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
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Kontakt
Ansprechpartner
André Büschel
Telefon: 0361 57332 1419
Fax: 0361 57332 1462
luftverkehr@tlvwa.thueringen.de
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