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Luftsicherheitsbehörde
Das Landesverwaltungsamt nimmt Aufgaben als örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde, zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, wahr. Die Luftsicherheitsbehörde überwacht die Eigensicherungsmaßnahmen der Flughafen Erfurt GmbH nach VO (EG) Nr. 300/2008 Artikel 12 i. V. m. § 8 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) sowie für die durch alle anderen Flugplätze (Verkehrslandeplätze, Flugplätze) festzulegenden alternativen Sicherheitsmaßnahmen nach VO (EU) Nr. 1254/2009 i. V. m. § 8 Abs. 2 LuftSiG. Sie ist berechtigt, entsprechende Qualitätskontrollmaßnahmen zu zugelassenen bzw. angeordneten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die Luftsicherheitsbehörde ist ebenfalls berechtigt, Prüfungen gemäß Kapitel 11 VO (EU) 2015/1998 für Sicherheitspersonal im Rahmen der Eigensicherungspflicht des Flugplatzbetreibers abzunehmen.
Die Luftsicherheitsbehörde ist die zuständige Stelle für Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach §7 Luftsicherheitsgesetz, insbesondere für Personen, die Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen am Flughafen haben sollen, für zugelassene bekannte Versender/ Reglementierte Beauftragte die Luftfracht aufgeben wollen sowie für Berufs- und Privatpiloten (außer Ballon- und Segelflugzeugführer). Darauf aufbauend entscheidet die Behörde über die Zugangsberechtigung nach § 10 LuftSiG. Einzelheiten zur Zuverlässigkeitsüberprüfung entnehmen Sie dem „Hinweisblatt“.
Kontakt
Postanschrift
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Straßen- und Luftverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Ansprechparter für § 7 Abs. 1 LuftSiG und für § 10 LuftSiG
Stefanie Hammermeister
Telefon: 0361 57332 1434
zuep@tlvwa.thueringen.de
Kerstin Pietzsch
Telefon: 0361 57332 1449
zuep@tlvwa.thueringen.de
Steffi Anger-Schneider
Telefon: 0361 57332 1430
zuep@tlvwa.thueringen.de
Jens Pöhler
Telefon: 0361 57332 1499
zuep@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartner für § 8 LuftSiG
Christoph Karst
Telefon: 0361 57332 1441
luftsicherheit@tlvwa.thueringen.de
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