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Ausnahmegenehmigungen

Symbolibild Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge (StVZO und FZV)

NEU: Digitale Antragstellung für Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO

➔ HIER gelangen Sie direkt zur Antragstellung und zu allen wichtigen Informationen zur Ausnahmegenehmigung. 
    

Bevor Fahrzeuge in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen werden können, benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Oft ist das die EU-Typgenehmigung. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO brauchen Sie für Kraftfahrzeuge und Kombinationen, an denen nachträglich Änderungen vorgenommen wurden oder die hinsichtlich ihrer Maße, ihres Gewichts, ihrer Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen. Dazu gehören beispielsweise Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge, Züge im Großraum- und Schwerlastverkehr, Autokräne, Bagger, Muldenkipper, Planiermaschinen, Stapler, Quads, Winterdienstfahrzeuge, Importfahrzeuge oder Fahrzeuge im Schaustellergewerbe.

Solche Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden künftig über das ThAVEL-System digital entgegengenommen.

Informationen für bestimmte Fahrzeuge

Ausnahmegenehmigungen für die Straßennutzung (StVO)

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