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Vergabekammer und Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Freistaates Thüringen ist erste Nachprüfungsinstanz nach den Bestimmungen des vierten Teiles des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Nachprüfungsanträge im Zusammenhang mit europaweiten Vergabeverfahren und Nachprüfungsbehörde nach den Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) bei Beanstandungen nationaler Vergabeverfahren.
Im Rahmen der Rechtsaufsicht werden durch die Nachprüfungsstelle Vergabebeschwerden, die sich gegen nationale Vergabeverfahren der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte und deren Zweckverbände richten, aber aufgrund des Auftragswertes nicht in den Geltungsbereich des ThürVgG fallen, bearbeitet.
Vergabekammer
- Europaweite Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB
- Nationale Nachprüfungsverfahren nach § 14 ThürVgG
Die Geschäftsstelle der Vergabekammer ist Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr besetzt (außer gesetzliche Feiertage in Thüringen).
Hinweis für Europaweite Nachprüfungsverfahren nach dem GWB:
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach
§ 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Eine taggleiche Prüfung, Bearbeitung und Übermittlung von Nachprüfungsanträgen, die von Montag bis Donnerstag nicht bis 12:00 Uhr bzw. Freitag (außer an Feiertagen) und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen nicht bis 10:00 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden.
Nachprüfungsstelle
- Bearbeitung von Vergabebeschwerden gegen Vergabeverfahren, die nicht in den Geltungsbereich des GWB bzw. des ThürVgG fallen, als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 118 ThürKO
Referatsleiterin
Dr. Denise Hoyer
Kontakt
Vergabekammer
Telefon: 0361 57332 1254
Fax: 0361 57332 1059
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo):
Organisation:
„Vergabekammer Freistaat Thüringen“
Nutzer-ID der Vergabekammer:
DE.Justiz.dc83eede-fdc9-4967-9466-1dc975e06a65.0c3b
Nachprüfungsstelle
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de
Presseanfragen, die die Vergabekammer betreffen, sind an die Pressestelle des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu richten.
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