Fluglärm
Luftfahrzeuge wie Flugzeuge und Hubschrauber verursachen während des Fluges Geräusche, die durch die Triebwerke beziehungsweise Rotorblätter und durch die Wirbel der umströmenden Luft an dem Luftfahrzeug entstehen. Aber auch beim Rollen der Luftfahrzeuge von der Start-/Landebahn zur Abstellposition und umgekehrt, entstehen Schallemissionen.
Grundsätzlich wird bei der Festlegung von Flugrouten für Verkehrs- und Frachtmaschinen versucht, das Überfliegen von Ballungsräumen zu vermeiden und die Flugrouten so zu gestalten, dass dünner besiedelte Gebiete bevorzugt überflogen werden. Die Wahl der standardisierten Flugroute im Rahmen der Luftraumplanung genauso wie kurzfristige Abweichungen von dieser Flugroute, die in der Regel von der Luftverkehrskontrollstelle festgelegt werden, hängen von sehr vielen und zum Teil komplexen Faktoren ab. Die Vermeidung von Fluglärm spielt dabei eine wichtige Rolle, ist aber grundsätzlich der Flugsicherheit untergeordnet.
Eine weitere Maßnahme, die insbesondere dem Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dient, ist das Erlassen von Nachtflugverboten an Flughäfen. Nachtflugverbote unterbinden im Allgemeinen jedoch nicht, wie der Name suggeriert, generell alle nächtlichen Flüge, sondern schränken die Starts und Landungen von Flugzeugen am jeweiligen Flughafen zu nächtlichen Uhrzeiten ein. So sind an den meisten Flughäfen trotz Nachtflugverbots nächtliche Starts und Landungen für bestimmte Zwecke von Flüge wie Postflüge oder Rettungsflüge oder von Flugzeugmodellen bestimmter Lärmklassen erlaubt.
Auch wenn der Freistaat Thüringen lediglich eine überschaubare Anzahl von Flugplätzen aufweist und im Vergleich zu anderen Flächenländern auch eine eher gleichbleibende oder sogar rückläufige Anzahl von Flugbewegungen verzeichnet, kommt es auch hier immer wieder zu Beschwerden über Fluglärm.
Dies ist jedoch unter anderem auch damit zu erklären, dass Lärmempfinden nicht allein auf physikalische Größen zurückzuführen ist, sondern auch psychologische Aspekte eine entscheidende Rolle für das Lärmempfinden eines Individuums spielen. So kann dasselbe Geräusch auf verschiedene Personen in Abhängigkeit von Kultur, Alter, Geschlecht oder Einstellung des Hörers zur Geräuschquelle, aber auch auf dieselben Personen unter verschiedenen Umständen wie Tageszeit, Stimmung, Gesundheitszustand und weiteren ein völlig unterschiedliches Lärmempfinden auslösen.
Wenden Sie sich bitte
- bei Lärmproblemen am Flughafen Erfurt-Weimar an den oder die Fluglärmbeauftragte(n). Diese sind über die Internetseite des Flughafens zu kontaktieren. Ein weiterer Ansprechpartner ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) oder die Landesluftfahrtbehörde.
- bei Lärmproblemen an allen anderen Flugplätzen an die Landesluftfahrtbehörde.
- bei Fragen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb an die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr (FLIZ).
Die Landesluftfahrtbehörde ist als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zum Durchsetzen der vorhandenen luftfahrt- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet. Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung zur Einschränkung des Luftverkehrs aus Gründen des Lärm- und/oder Umweltschutzes besteht jedoch nicht.
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