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Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sowie des Ausbaus der Thüringer Verkehrs- und Sonderlandeplätze sowie der Segelfluggelände
Nach § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) i. V. m. der Förderrichtlinie n. F. können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Maßnahmen der Flugplatzbetreiber zur Erhöhung der Sicherheit sowie der Schaffung und Sicherung von Infrastruktur, insbesondere zur Einhaltung der rechtlichen Grundlagen, der Erfüllung der entsprechenden Bestimmungen oder dem bedarfsgerechten und nachfrageorientierten Ausbau durch Zuwendungen des Freistaats Thüringen gefördert werden.
Antragsberechtig sind alle Halter von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen sowie von Segelfluggeländen im Freistaat Thüringen.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt die „Hinweise für Antragsteller“.
Zuwendungen können mit dem Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ beim Thüringer Landesverwaltungsamt nach Maßgabe der Förderrichtlinie n. F. und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 ThürLHO beantragt werden.
Die Anträge sind einzureichen bei:
postalisch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Infrastrukturförderung
Postfach 2249
99403 Weimar
oder per E-Mail
poststelle@tlvwa.thueringen.de
oder
flugplatzfoerderung@tlvwa.thueringen.de
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