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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Das Thüringer Landesverwaltungsamt, Inklusionsamt, nimmt in Thüringen die Aufgaben des Integrationsamtes gemäß dem SGB IX wahr. Das Inklusionsamt versteht sich als Partner von behinderten Menschen und von Arbeitgebern. Die wichtigste Aufgabe des Inklusionsamtes besteht darin, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Dazu bedient es sich verschiedener Formen der begleitenden Hilfe:
- persönliche Hilfen, bei denen es sich im Wesentlichen um Beratung, Unterstützung und Betreuung handelt. Neben dem Inklusionsamt steht in Thüringen dafür ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten (IFD) zur Verfügung.
- finanzielle Hilfen an Arbeitgeber, wie Leistungen zur Schaffung und behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verbunden sein können.
- finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Menschen, wie z. B. technische Arbeitshilfen, behinderungsbedingt notwendige Fortbildung und Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen
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