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Informationen zu Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten
In den Berufen des Gesundheits- und Sozialwesens ermächtigt das Referat Kliniken und andere medizinische Praxiseinrichtungen zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern. Zudem erteilt es geeigneten Stellen die Anerkennung als Weiterbildungsstätten. Es nimmt die Prüfungen nach Absolvieren der Weiterbildung ab und stellt die Weiterbildungszeugnisse aus.
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