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Weiterbildung in den Pflegefachberufen
Zuständigkeiten:
- Durchführung der staatlichen Prüfung
- Zulassung zur Prüfung
- Zulassung zur Wiederholungsprüfung
- Genehmigung oder Ablehnung des Antrages auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung
- Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung
- Anerkennung ausländischer Weiterbildungsabschlüsse
- Zweitschrift nach Verlust
- Anerkennung der Weiterbildungsstätten
Gesetzliche Grundlagen:
Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens
Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen
Formulare
Antragsformulare zur Prüfungszulassung und Beantragung der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung erhalten Sie bei Ihrer Weiterbildungsstätte.
Kontakt
Prüfungskommissionsvorsitzende
N. N.
Telefon: 0361 57332 1356
...@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartnerinnen Sachbearbeitung
Annett Hausmann
Telefon: 0361 57332 1024
annett.hausmann@tlvwa.thueringen.de
Stefanie Rother
Telefon: 0361 57332 1274
stefanie.rother@tlvwa.thueringen.de
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