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Weiter- und Fortbildungen des nichtärztlichen Rettungspersonals
Zuständigkeiten:
- Durchführung der staatlichen Prüfung
- Zulassung zur Prüfung
- Zulassung zur Wiederholungsprüfung
- Genehmigung oder Ablehnung des Antrages auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung
- Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung
- Anerkennung ausländischer Weiterbildungsabschlüsse
- Zweitschrift nach Verlust
- Anerkennung der Weiterbildungsstätten
Gesetzliche Grundlagen:
Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens
Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiter- und Fortbildungen des nichtärztlichen Rettungspersonals
Formulare
Antragsformulare zur Prüfungszulassung und Beantragung der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung erhalten Sie bei Ihrer Weiterbildungsstätte.
Kontakt
Prüfungskommissionsvorsitzende
N. N.
Telefon: 0361 57 332 1356
...@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartnerin Sachbearbeitung
Annett Hausmann
Telefon: 0361 57332 1024
annett.hausmann@tlvwa.thueringen.de
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