Eignung von Ausbildungspersonal
Grundsätzlich gilt:
- Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist.
- Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
- Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln.
Persönliche Eignung
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (z. B. nicht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist) oder
- wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat (z. B. nicht seine Pflicht zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erfüllt hat).
Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung besitzt, wer
- die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind, in einer Abschlussprüfung der dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und
- die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachgewiesen hat und
- eine angemessene Zeit (mindestens 3 Jahre) in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
Sie haben Fragen oder möchten eine Eignungsfeststellung durchführen lassen? Dann vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.
Ihr geeignetes Ausbildungspersonal melden Sie uns bitte, wie folgt:
- Ausbilderkarte
- Bestellung zum Ausbilder
- Zeugnis/Nachweis über eine bestandene Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung
- Zeugnis/Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse
- beruflicher Lebenslauf
Hinweis zur Eignung des Ausbildungspersonals bei Umschulungsverhältnissen
Für Umschulungsverhältnisse muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse grundsätzlich nicht vorliegen.
Kontakt
Beraterin nach Berufsbildungsgesetz
Nicole Blankenburg
Telefon: 0361 57332 1229
Fax: 0361 57332 1234
nicole.blankenburg@tlvwa.thueringen.de
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge