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Abgabe von Hinweisen ("Whistleblowing")

Symbolbild Kontakt

Abgabe von Hinweisen ("Whistleblowing")

 

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat für Personen, die durch ihr Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund eines sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnisses über ein besonderes Wissen hinsichtlich interner Angelegenheiten von Unternehmen verfügen, zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz ein entsprechendes System einzurichten (§ 53 Abs. 1 GwG). Hinweise auf geldwäscherechtliche Verstöße können dazu beitragen, dass Fehlverhalten einzelner Personen oder Unternehmen aufzudecken und dadurch die negativen Auswirkungen von Geldwäscheaktivitäten und den damit verbundenen Straftaten zu verringern. Die Mitteilung kann auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen, um dies zu gewährleisten, wurde das nachstehende Kontaktformular eingerichtet, welches genutzt werden kann, um entsprechende Hinweise oder Mitteilungen, auch in anonymer Form, abzugeben:

 

Hinweise auf Verstöße

 

Wenn Sie die im Formular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn geltende Datenschutzvorschriften rechtfertigen eine Übertragung oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite.

         

Kontakt

Postadresse

Thüringer Landesverwaltungsamt
Postfach 22 49
99403 Weimar

Hausadresse

Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon: 0361 57332 1451 oder 0361 57332 1429
Fax: 0361 57332 1447
geldwaeschepraevention@tlvwa.thueringen.de

         

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