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Abgabe von Hinweisen ("Whistleblowing")
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat für Personen, die durch ihr Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund eines sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnisses über ein besonderes Wissen hinsichtlich interner Angelegenheiten von Unternehmen verfügen, zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz ein entsprechendes System einzurichten (§ 53 Abs. 1 GwG). Hinweise auf geldwäscherechtliche Verstöße können dazu beitragen, dass Fehlverhalten einzelner Personen oder Unternehmen aufzudecken und dadurch die negativen Auswirkungen von Geldwäscheaktivitäten und den damit verbundenen Straftaten zu verringern. Die Mitteilung kann auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen, um dies zu gewährleisten, wurde das nachstehende Kontaktformular eingerichtet, welches genutzt werden kann, um entsprechende Hinweise oder Mitteilungen, auch in anonymer Form, abzugeben:
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