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Meldung eines Geldwäscheverdachts

Symbolbild Korruption

Meldung eines Geldwäscheverdachts

 

Wenn Gelder aus schweren Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, nennt man dies „Geldwäsche“ – dabei wird versucht, die Spur des illegalen Geldes durch vielfältige und zahlreiche Aktionen im In- und Ausland zu verwischen. Der Straftäter kauft, evtl. über „Mittelsmänner“, z. B. Luxusartikel oder Immobilien oder legt Geld anderweitig an. Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass Vermögenswerte eine illegale oder kriminelle Herkunft haben (es sich also um „schmutziges Geld“ handelt) oder stehen die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder hat der Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offengelegt, ob er für einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt, so sind Sie verpflichtet, diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) der Generalzolldirektion zu melden (§ 43 GwG). 

Wichtig: Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Höhe des Geschäfts (bei Güterhändlern also auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 10.000 Euro/2.000 Euro und der Zahlungsart (bar oder unbar).

Die Meldung hat nach vorheriger Online-Registrierung grundsätzlich elektronisch zu erfolgen und ist an folgende Stelle zu richten:

Generalzolldirektion
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postfach 85 05 55, 51030 Köln
Telefon: 03 51 44 83 45 56
Telefax: 02 21 6 72 39 90
info.fiu@zoll.de
www.fiu.bund.de

Meldungsabgabe via goAML

Alle Verpflichteten haben sich unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ab dem 01.01.2024 elektronisch zu registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG). Wer verdächtige Sachverhalte meldet, ist auch weiterhin von der Verantwortlichkeit freigestellt, es sei denn, die Meldung oder Strafanzeige ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr erstattet worden (§ 48 Abs. 1 GwG). Für alle Fragen zu Verdachtsmeldungen ist die FIU Ihr direkter Ansprechpartner!“

Können bestimmte Pflichten nicht erfüllt werden, darf die Geschäftsbeziehung grundsätzlich nicht begründet oder fortgesetzt und keine Transaktion durchgeführt werden. Bestehende Geschäftsbeziehungen sind zu beenden.

 

Kontakt

Postadresse

Thüringer Landesverwaltungsamt
Postfach 22 49
99403 Weimar

Hausadresse

Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon: 0361 57332 1451 oder 0361 57332 1429
Fax: 0361 57332 1447
geldwaeschepraevention@tlvwa.thueringen.de

Meldung von Verdachtsfällen

Generalzolldirektion
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postfach 85 05 55, 51030 Köln
Telefon: 03 51 44 83 45 56
Telefax: 02 21 6 72 39 90

info.fiu@zoll.de

www.fiu.bund.de

          

        

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