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Berufskraftfahrer
Zu den Aufgaben des Referates nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) gehören:
- die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem BKrFQG und dem BKrFQV
- die Überwachung von Ausbildungsstätten nach dem BKrFQG und dem BKrFQV
- Anzeige über die beabsichtigte Durchführung beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Anzeige über die beabsichtigte Durchführung beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Anzeige über die beabsichtigte Durchführung beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung - barrierefrei
Kontakt
Ansprechpartnerin für die Anerkennung und Überwachung
Frau Schwarze
Telefon: 0361 57332 1554
Fax: 0361 57332 1454
E-Mail-Adresse: bkf@tlvwa.thueringen.de
Hinweis: Anfragen und Anträge werden durch uns auf Grund der aktuellen Personalsituation ausschließlich per E-Mail angenommen.
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