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Aufgaben des Integrationsfachdienstes
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist gemäß §§ 192 ff. SGB IX ein Beratungsdienst für behinderte Menschen, welcher zur Teilhabe am Arbeitsleben berät.
Der IFD kann im Rahmen seiner Tätigkeit an der Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen beteiligt werden.
Auftraggeber sind die Rehabilitationsträger (Reha-Träger) oder das Inklusionsamt (InA). Das Inklusionsamt leistet nachrangig, also immer dann, wenn der Rehabilitationsträger, z. B. die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung, nicht mehr zuständig ist.
Im Auftrag des Inklusionsamtes werden schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen, welche in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, beraten und unterstützt. Die Beratung und Begleitung von Beamten ist ebenso möglich.
Im Auftrag des Inklusionsamtes können im Rahmen der Berufsbegleitung durch den IFD insbesondere Hilfen erbracht werden zur:
- Unterstützung bei der Einarbeitung und sozialen Integration bei neuen Beschäftigungsverhältnissen
- Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
- Hilfestellung bei Umsetzungen innerhalb von Betrieben
- Information der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln (nur mit Einbezug des schwerbehinderten Menschen)
- Längerfristige Beratung und Hilfe in Konfliktsituationen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber im Betrieb
- Vermeidung der Kündigung bei drohender oder bereits eingeleiteten Kündigungsschutzverfahren in enger Zusammenarbeit mit dem Inklusionsamt
- Stabilisierung erreichter Weiterbeschäftigung durch nachgehende Betreuung
- Unterstützte Beschäftigung Phase II.
Die Beratung von Arbeitgebern und Schwerbehindertenvertretungen erfolgt in der Regel fallbezogen. Das Beratungsangebot ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Der IFD berät hörbehinderte Menschen barrierefrei.
Unter der Telefonnummer 0361 57331 5331 erreichen Sie die Koordinatorinnen für die Integrationsfachdienste in Thüringen.
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