Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zur Bildergalerie Zum Seiteninhalt

Header-Slider

Studium der Zahnmedizin

Symbolbild Zahnarzt

Studium der Zahnmedizin

 

Zuständigkeiten nach der ZApprO in der ab dem 01.10.2020 geltenden Fassung:

  • Erteilung von Approbationen als Zahnärztin/Zahnarzt
  • Erteilung von Zweitschriften bei Verlust der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt
  • Ruhensanordnung, Widerruf, Rücknahme oder Verzichtserklärungen bei Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt
  • Erteilung eines "Certificate of good standing"
  • Bearbeiten von Anträgen auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Ableistung des Krankenpflegedienstes
  • Prüfung des Erste-Hilfe-Nachweises
  • Bearbeiten von Anträgen auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Ableistung der Famulaturen
  • Bearbeiten von Anträgen auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
  • Anrechnung/Anerkennung von Studienleistungen/-zeiten aus anderen Studiengängen
  • Prüferbestellung und Prüfervergütung
     

Zuständigkeiten nach der ZÄApprO in der bis zum 30.09.2020 geltenden Fassung:

  • Erteilung von Approbationen als Zahnärztin/Zahnarzt
  • Erteilung von Zweitschriften bei Verlust der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt
  • Ruhensanordnung, Widerruf, Rücknahme oder Verzichtserklärungen bei Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt
  • Teilnahme an Prüfungen
  • Entscheidungen über die Anerkennung eines ausländischen Reifezeugnisses als Vorbildungsnachweis für die Zulassung zur Prüfung
  • Versagung sowie Rücknahme und Widerrruf der Zulassung zu einer Prüfung wegen fehlender Voraussetzungen oder wegen Unwürdigkeit, Unzuverlässigkeit, Unfähigkeit und Ungeeignetheit
  • Entscheidung über die Zulassung zur Wiederholungsprüfung bei einem anderen als bisherigem Prüfungsausschuss
  • Entscheidung über die Zulassung bei einem anderen Prüfungsausschuss als dem am Studienort befindlichen
  • Befreiung von einzelnen Prüfungsfächern im Rahmen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung, die bereits Gegenstand einer anderen Prüfung war
  • Ausnahmebewilligung hinsichtlich des Zeitraumes, innerhalb dessen bei Wiederholungsprüfungen die Prüfung abgeschlossen werden muss
  • Prüferbestellung und Prüfervergütung
     

Gesetzliche Grundlagen:

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Merkblätter und Belege

 
Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z 3):
  

 

Merkblätter:

 
Anrechnung von Studienleistungen:
  
 
Zweitschriften Zeugnisse:
  
 
Prüfungsunfähigkeit – Rücktritt:
  
 
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of good standing:
  

Formulare

 
Prüfungsunfähigkeit – Rücktritt:
  
 
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of Good Standing:
 
 
Prüfervergütung – Staatliche Prüfung:
  

   

   

Kontakt

Ansprechpartnerin Approbation als Zahnmediziner/in

Annett Hoffmann
Telefon: 0361 57332 1308
LPA@tlvwa.thueringen.de
 

Ansprechpartnerin erstes bis drittes Staatsexamen

Caroline Gebauer
Telefon: 0361 57332 1767
LPA@tlvwa.thueringen.de
 

Ansprechpartnerin Prüfervergütung

Annett Hoffmann
Telefon: 0361 57332 1308
LPA@tlvwa.thueringen.de

  

          

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge