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Studium der Pharmazie
Zuständigkeiten:
- Erteilung von Approbationen als Apothekerin/Apotheker
- Erteilung von Zweitschriften bei Verlust der Approbation als Apothekerin/Apotheker
- Ruhensanordnung, Widerruf, Rücknahme oder Verzichtserklärungen bei Approbationen als Apothekerin/Apotheker
- Erteilung eines "Certificate of good standing"
- Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zum ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Prüfung der ordnungsgemäßen Ableistung der Famulaturen
- Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zum zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zum dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung des Praktischen Jahres
- Anrechnung / Anerkennung von Studienleistungen/-zeiten aus anderen Studiengängen:
"Zuständig für die Entscheidung ist die zuständige Stelle des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Pharmazie eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Pharmaziestudium bei einer Universität im Inland noch nicht erlangt haben, ist die zuständige Stelle des Landes zuständig, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist die zuständige Stelle des Landes Hessen zuständig." (§ 22 Abs. 5 Approbationsordnung für Apotheker)
Gesetzliche Grundlagen:
Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Merkblätter und Formulare
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P 1):
- Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (java-xml) -Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung - barrierefrei
- Merkblatt für den ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1) (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Merkblatt für den ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1) (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Merkblatt für den ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1) - barrierefrei
- Information über die Ableistung der Famulatur für Studierende der Pharmazie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Information über die Ableistung der Famulatur für Studierende der Pharmazie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (java-xml) -Dokument ist nicht barrierefrei
- Information über die Ableistung der Famulatur für Studierende der Pharmazie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena - barrierefrei
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P 2):
- Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (java-xml) -Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung - barrierefrei
- Merkblatt für den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P2) (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Merkblatt für den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P2) (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Merkblatt für den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P2) - barrierefrei
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P 3):
- Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (java-xml) -Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung - barrierefrei
- Merkblatt für den dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P3) (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Merkblatt für den dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P3) (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Merkblatt für den dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P3) - barrierefrei
Anrechnung von Studienleistungen:
Zweitschriften Zeugnisse:
Prüfungsunfähigkeit – Rücktritt:
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of good standing:
Prüfungsunfähigkeit – Rücktritt:
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of Good Standing:
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) - barrierefrei
Prüfervergütung – Staatliche Prüfung:
- Merkblatt Prüfervergütung (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Merkblatt Prüfervergütung (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Merkblatt Prüfervergütung - barrierefrei
- Antrag Prüfervergütung (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag Prüfervergütung (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag Prüfervergütung - barrierefrei
Kontakt
Ansprechpartner erstes bis drittes Staatsexamen, Anrechnung von Studienleistungen/-zeiten aus anderen Studiengängen
Stephan Pidde
Telefon: 0361 57332 1283
LPA@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartnerin Approbation als Apothekerin/Apotheker
Annett Hoffmann
Telefon: 0361 57332 1308
LPA@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartnerin Prüfervergütung
Annett Hoffmann
Telefon: 0361 57332 1308
LPA@tlvwa.thueringen.de
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