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Fachrichtung Notfallsanitäter

Symbolbild Notfallsanitäter

Fachrichtung Notfallsanitäter

 

Zuständigkeiten:

  • Durchführung der staatlichen Prüfung
  • Zulassung zur Prüfung
  • Zulassung zur Wiederholungsprüfung
  • Genehmigung oder Ablehnung des Antrages auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung
  • Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Anrechnungen anderer Ausbildungen
  • EU-Bescheinigung
  • Zweitschriften nach Verlust 
  • Anerkennung der Lehrrettungswachen für die praktische Ausbildung

Gesetzliche Grundlagen:

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Merkblätter zum Erstellen einer Zweitschrift bei Verlust von Urkunden

Formulare

   

Kontakt

Prüfungskommissionsvorsitzende

Birgit Barth
Telefon: 0361 57332 1328
birgit.barth@tlvwa.thueringen.de
 

Ansprechpartnerin Sachbearbeitung

Miriam Reinkober
Telefon: 0361 57332 1131
miriam.reinkober@tlvwa.thueringen.de

 

 

          

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