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1.763 Berufserlaubnisse in Gesundheitsfachberufen erteilt


Erstellt von Tanja Neubauer

Im vergangenen Prüfungsjahr hat das Thüringer Landesverwaltungsamt insgesamt 1.763 Berufserlaubnisse in reglementierten Gesundheitsfachberufen erteilt*. Die Berufserlaubnis berechtigt zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung und ist Voraussetzung für die eigenverantwortliche Berufsausübung.

Insgesamt meldeten sich 2.610 Prüflinge zu den schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen in den bundes- und landesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen an. Zu diesen zählen:

  • Anästhesietechnische Assistenz
  • Diätassistenz
  •  Entbindungspflege
  • Ergotherapie
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Logopädie
  • Massage und medizinisches Badewesen
  • Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz
  • Medizinisch-technische Radiologieassistenz
  •  Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Operationstechnische Assistenz
  • Orthoptik
  • Generalistische Pflege
  • Pflegehelferinnen und Pflegehelfer
  • Pharmazeutisch-technische Assistenz
  • Physiotherapie
  • Podologie

Neu hinzugekommen sind die Ausbildungsberufe Anästhesietechnische Assistenz und Operationstechnische Assistenz. Diese sind seit dem 1. Januar 2022 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und konnten im Jahr 2025 erstmals auch in Thüringen erfolgreich abgeschlossen werden.

Mit bislang 787 erteilten Berufserlaubnissen stellt die Generalistische Pflege erneut die größte Fachrichtung unter den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Thüringen dar. Die Ausbildung befähigt dazu, Menschen aller Altersstufen in sämtlichen Versorgungsbereichen zu pflegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Ausbildungsanmeldungen insgesamt erneut leicht angestiegen. Zahlreiche Prüfungsverfahren dauern aufgrund von Wiederholungsprüfungen überjährig noch an.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt – hier insbesondere das Referat 321 – ist für die Gesamtorganisation der bundes- und landesrechtlich reglementierten Gesundheitsfachberufe zuständig. Dies umfasst die Durchführung der Prüfungsverfahren von der Anmeldung bis zum Abschluss sowie die Erteilung der Berufserlaubnis auf Antrag nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss.

*Hierbei handelt es sich um Abschlüsse in Thüringen. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird gesondert erfasst.

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