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Flächennutzungsplanung in Thüringen
Städte und Gemeinden haben nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) das Recht und die Pflicht, in eigener Verantwortung Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Zu den Bauleitplänen zählen der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das ganze Stadt- bzw. Gemeindegebiet und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für einzelne Flächen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist landesweit für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen zuständig und verfügt deshalb über flächendeckende Daten zum Stand der Flächennutzungsplanung im Freistaat Thüringen.
Die vorliegende Veröffentlichung gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Flächennutzungsplanung im Freistaat Thüringen. Ergänzend finden Sie unten die in der Broschüre enthaltenen Karten im Maßstab 1:600.000 im Format DIN A3.
Kontakt
Ansprechpartner
Benjamin Herzer
Telefon: 0361 57332 1248
Fax: 0361 57332 1602
benjamin.herzer@tlvwa.thueringen.de
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