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Verwaltungsfachwirt/in
Der Abschluss zum „Verwaltungsfachwirt“ ist eine Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Durch die Fortbildungsprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die berufliche Handlungsfähigkeit des Verwaltungsfachwirtes und somit die Qualifikation für Tätigkeiten gehobener Funktion im Beschäftigtenverhältnis erworben hat.
Durch die Fortbildungsprüfung sollen die erforderlichen gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse sowie die beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten, insbesondere im Bereich der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung gehobenen bis höheren Schwierigkeitsgrades, nachgewiesen werden, die dazu befähigen sollen, komplexe und verantwortungsvolle Aufgaben selbständig sowie eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Allgemeine Berufsinformationen
Kontakt
Beraterin nach Berufsbildungsgesetz
Nicole Blankenburg
Telefon: 0361 57332 1229
Fax: 0361 57332 1234
nicole.blankenburg@tlvwa.thueringen.de
Sachbearbeiterin Prüfungswesen - Verwaltungsberufe
Silke Hoffmann
Telefon: 0361 57332 1226
Fax: 0361 57332 1234
silke.hoffmann@tlvwa.thueringen.de
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