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Geprüfte/r Abwassermeister/in
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Abwassermeister/zur Geprüften Abwassermeisterin und damit die Befähigung:
- in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
- sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Abwassermeisters/einer Geprüften Abwassermeisterin wahrnehmen zu können:
- Steuern und Dokumentieren der Prozessabläufe; Erkennen von Störungen im Prozessablauf und Einleiten von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung; Erkennen von Gefährdungen im Arbeitsablauf und Einleiten von Schutzmaßnahmen; Planen und Organisieren von betrieblichen Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung technischer, personeller, sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen; Planen und Überwachen des Einsatzes von Anlagen und Geräten sowie der Instandhaltung von Maschinen, Geräten, Rohrleitungssystemen und baulichen Anlagen
- Überwachen von Betriebs- und Prozessabläufen; Überwachen und Auswerten von Messungen und analytischen Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle; Erfassen und Auswerten von Daten und Nutzen zur Prozessoptimierung; Überwachen und Dokumentieren der Einhaltung rechtlicher Anforderungen; Überwachen der Kosten und der Arbeitsleistung; Koordinieren von Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten; Berücksichtigen und Anwenden fachspezifischer Rechtsvorschriften sowie der Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Führen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen; Anleiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbständigem und verantwortlichem Handeln; Planen des Personalbedarfs und Mitwirken bei Stellenbesetzungen; Fördern der Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit den Personalvertretungen; Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; Fördern der Innovationsbereitschaft, der Entwicklung und der Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; Verantworten der Ausbildung; Durchführen von Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsmanagementziele
Allgemeine Berufsinformationen
Kontakt
Beraterin nach Berufsbildungsgesetz
Nicole Blankenburg
Telefon: 0361 57332 1229
Fax: 0361 57332 1234
nicole.blankenburg@tlvwa.thueringen.de
Sachbearbeiterin Prüfungswesen – UT-Berufe und Fachangestellte für Bäderbetriebe und geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung und Straßenwärter/in
Katja Lungwitz
Telefon: 0361 57332 1326
katja.lungwitz@tlvwa.thueringen.de
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