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Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse

       

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

  

Kontakt

Beraterin nach Berufsbildungsgesetz

Nicole Blankenburg
Telefon: 0361 57332 1229
Fax: 0361 57332 1234
nicole.blankenburg@tlvwa.thueringen.de 

Sachbearbeiterin Prüfungswesen - Verwaltungsberufe

Silke Hoffmann
Telefon: 0361 57332 1226
Fax: 0361 57332 1234
silke.hoffmann@tlvwa.thueringen.de

   

    

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