Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Kontakt
Beraterin nach Berufsbildungsgesetz
Nicole Blankenburg
Telefon: 0361 57332 1229
Fax: 0361 57332 1234
nicole.blankenburg@tlvwa.thueringen.de
Sachbearbeiterin Prüfungswesen - Verwaltungsberufe
Silke Hoffmann
Telefon: 0361 57332 1226
Fax: 0361 57332 1234
silke.hoffmann@tlvwa.thueringen.de
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