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Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Symbolbild Integration

Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

  

Prüftermine 2026

Schriftliche Prüfung:                                                        3. März 2026

Projektpräsentation und Fachgespräch:                11. Mai 2026 bis 13. Mai 2026

Bitte melden Sie sich für den jeweiligen Prüfungszyklus bis spätestens zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfungsaufgabe unter Verwendung des Antragsformulars beim Landesverwaltungsamt an.

  
Zuständigkeiten:

  • Durchführung der staatlichen Prüfung
  • Zulassung zur Prüfung
  • Zulassung zur Wiederholungsprüfung
  • Genehmigung oder Ablehnung des Antrages auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung
  • Ausstellen der Prüfungszeugnisse
  • Zweitschrift nach Verlust
  • Anerkennung ausländischer Fortbildungsabschlüsse

Gesetzliche Grundlage:

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"
Prüfungsordnung "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"

Formulare

   

Kontakt

Sachbearbeiterin Prüfungswesen – UT-Berufe und Fachangestellte für Bäderbetriebe und geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung und Straßenwärter/in

Katja Lungwitz
Telefon: 0361 57332 1326
Fax: 0361 57332 1234
katja.lungwitz@tlvwa.thueringen.de

          

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