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Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Prüftermine 2026
Schriftliche Prüfung: 3. März 2026
Projektpräsentation und Fachgespräch: 11. Mai 2026 bis 13. Mai 2026
Bitte melden Sie sich für den jeweiligen Prüfungszyklus bis spätestens zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfungsaufgabe unter Verwendung des Antragsformulars beim Landesverwaltungsamt an.
Zuständigkeiten:
- Durchführung der staatlichen Prüfung
- Zulassung zur Prüfung
- Zulassung zur Wiederholungsprüfung
- Genehmigung oder Ablehnung des Antrages auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung
- Ausstellen der Prüfungszeugnisse
- Zweitschrift nach Verlust
- Anerkennung ausländischer Fortbildungsabschlüsse
Gesetzliche Grundlage:
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"
Prüfungsordnung "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"
Formulare
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" (gFAB) (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" (gFAB) (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" (gFAB) - barrierefrei
Kontakt
Sachbearbeiterin Prüfungswesen – UT-Berufe und Fachangestellte für Bäderbetriebe und geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung und Straßenwärter/in
Katja Lungwitz
Telefon: 0361 57332 1326
Fax: 0361 57332 1234
katja.lungwitz@tlvwa.thueringen.de
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